Das Problem Familie ist vielfältig und
vom Gesetz immer wieder schwer zu erfassen. Solange die Sitten- und
Moralwächter der allgegenwärtigen christlichen Kirchen ein Auge auf
das Lotterleben der Menschen hatten, war Ehe und Familie das höchste
Gut in der Gesellschaft und ein jedes wusste wo es hingehörte. Es
gab (offiziell) keine Alleinerziehenden. Das allzu leichtfertige Weib
mit Bankert wurde schnell verheiratet oder aus der soliden
Gemeinschaft verjagt, dem schwachgewordenen Mann in der Regel
verziehen. Ehrbare Witwen oder Witwer konnten sich erneut vermählen
und das Kind bekam eine Stiefmutter, denn das Weib gehört zum Mann
und zog in sein Haus. Wenn allerdings durchtriebene Stiefmütter ihre
eigenen mitgebrachten Kinder in den Vordergrund spielten, hatte die
mutterlose, einzige Tochter des Hauses oft zu leiden. Aber nur bis
der Prinz vorbei kam. Das Problem trat allerdings nur bei Mädchen
auf oder ist euch ein Märchen bekannt in der ein Sohn unterdrückt
wurde?
Jedenfalls ging es auf diese Art
geregelt zu und die maßgebende Gesellschaft übersah einfach die reichlich
vorhandenen Randgruppen in ihrer festgefügten und gottgewollten
Weltvorstellung.
Heute ist vieles anders! Heute gibt es
sogar die offizielle Familienform: Alleinerziehend. Aber obwohl die
Anzahl eines einzelnen Elternteil mit Kind stetig zunimmt wird diese
Form des Zusammenlebens nicht wirklich als normal und
gleichberechtigt wahrgenommen, sondern auch als eine Art Randgruppe
betrachtet und sowieso als unvollständig Familie gehandelt.
Die Normalfamilie oder Kernfamilie ist
die richtige Familie: Vater – Mutter – Kind.
Auch andere Spielarten des
Zusammenlebens sind in unserer modernen Gesellschaft geduldet, aber
nicht immer so richtig anerkannt, weder gesetzlich, noch vom
Durchschnittsbürger. Die interessanten Formen der sogenannten
Patchwork-Familie brachten ein wenig Schwung in das starre System von "bis dass der Tod euch scheidet" hin einem freundlicheren "sie lieben sich – sie lieben sich nicht" und lässt die
Menschen, (fast) ohne gegenseitige Repressalien, den sich immer
wieder wandelnden Alltag gestalten und durchziehen. Das moderne Leben ist
schließlich anstrengend genug, da möchten wir doch mit dem Ex
lieber in Freundschaft verbunden sein als uns ständig zu zoffen, schließlich ist er der Vater
der Kinder, mit dem wir uns von Gesetz wegen arrangieren müssen.
Mit den bestehenden Gesetzen zu leben,
die noch aus dem letzten Jahrtausend stammen, ist jedoch nicht immer
leicht. Dazu gehören auch die immer noch vorherrschenden
Moralansichten und die „Gesetze“ der öffentlichen Meinung in
unserer Gesellschaft und die stammen teilweise noch aus den letzten
fünftausend Jahren. Das Zusammenleben der Menschen hat sich insgesamt in, fast schon komplizierte und nicht leicht zu
handhabende, Konstrukte verwandelt, in denen ständig die, sich immer wieder verändernden, Gefühle,
die wirtschaftliche Interessen und der launische Mainstream gegen einander abgewogen
werden müssen. Der abendländische Wert einer heil(ig)en Familie,
in der nur der Tod das Paar scheidet, mutierte dabei endgültig zur Farce. Das wiederum hatte viele neue, wild wuchernde Gesetzmäßigkeiten zur Folge.
Würden beispielsweise zwei Schwestern mit ihren
Kindern und mit ihrer Mutter, also der Großmutter der Kinder, unter
einem Dach in einem Haushalt leben, würden sie nicht als „eine Familie“
angesehen. Nicht nur vor dem Gesetz gelten sie als drei verschiedene
Einheiten, jeweils auf die drei Erwachsenen bezogen und es fehlt ihnen allen das Hauptmerkmal der Familie, der Mann. Angenommen die
drei Frauen hätten Hartz IV beantragt, dann würden sie jedoch bei diesem
Modell des Zusammenlebens als Bedarfsgemeinschaft gehandelt und somit gemeinsam
veranschlagt. Da wiederum greift der Gedanke der Zusammengehörigkeit.
Eine Bedarfsgemeinschaft kann aus
willkürlich in einem Haushalt zusammenlebenden Personen bestehen,
wenn sie nur Tisch, Kühlschrank und Mietvertrag teilen, Bett ist
dabei nicht erforderlich. Ich könnte auch mit dem Osterhasen
zusammenleben. Wenn dieser Hartz vier beantragt hat und sich
dauerhaft in meiner Wohnung aufhält, würde Ämter ohne zu zögern
diesen als Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft akzeptieren. Es wird auch
nicht erwartet, dass sich die Mitglieder von Bedarfsgemeinschaften
lieben. Bei finanzieller Unabhängigkeit sind
inzwischen ohnehin Lebensmodelle aller Art denkbar und werden auch
von der Allgemeinheit toleriert, zum Glück! Ein frei gewähltes und
ungebundenes Zusammenleben lässt sich auch ohne Romantik jederzeit einrichten nur per persönlicher
Bereitschaftserklärung und wenn der Vermieter
einverstanden ist.
Anders bei der gesetzlich geschlossenen
Ehe - der einzig wahren und hochgelobten Art als erwachsene Person
ein Leben in Gemeinschaft zu verbringen. Die Liebesheirat ist
inzwischen quasi Gesetz und Liebe wird als Voraussetzung der
Freiwilligkeit beider Parteien angesehen. Es ist inzwischen nicht
mehr gestattet jemanden gegen den eigenen Willen zu einer Ehe zu
zwingen. Da hat die patriarchale Gesellschaft schon große
Fortschritte gemacht. Es sei die erzwungene Verbindung ist einem
sogenannten anderen Kulturkreis zuzuordnen, da wird schon mal eine
gesetzlich Grauzone zugestanden. Wenn allerdings der Verdacht auf
eine sogenannte Scheinehe besteht, bei der aus niederen Beweggründen
die Großzügigkeit des Staates ausgetrickst werden soll, treten bei
Bekanntwerden der Mogelei sofort Behördensanktionen in Kraft.
Die Ehe ist schließlich ein staatlich
subventioniertes Unternehmen zwischen zwei verschieden geschlechtlichen erwachsenen Personen und
die haben sich gefälligst in möglichst romantischer Liebe zugeneigt
zu sein. Wie sollen sonst im Bannkreis einer solchen Verbindung
fröhliche und gesunde Kinder entstehen und aufwachsen? Die Gesetzeslage fördert
also nach wie vor das Paar, vor allem als Mann-Frau-Modell, mit dem
Hintergedanken über diesen zwar holprigen, doch bewährten Weg den
später arbeitswilligen Nachwuchs zu erhalten.
Leider, so müssen wir immer wieder
feststellen, kommt es den Gesetzesmachern nicht in den Sinn,
allein die Frau in ihrer Mutterkompetenz zu stützen, zu schützen
und zu fördern, damit diese sich ungestört ihren Mutteraufgaben
innerhalb einer, ab sofort den Müttern gegenüber aufgeschlossenen und wohlwollenden
Gesellschaft, hingeben könnte. Ich denke, da sind wir alle einer Meinung, dass bei wirtschaftlicher Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit, die Frau und Mutter dann schon
die, für Mutter und Kind, erquicklicheste Form eines Zusammenlebens
finden wird. Vielleicht würde auch so manch eine die natürlichen Vorteile und -züge der
Müttergemeinschaften in einer mutterbezogenen Herkunftssippen wiederentdecken.
Der Staat könnte sich dann endlich aus jedweder gesetzlichen
Regelung diverser Gemeinschaftskombinationen heraushalten. Aber …
das könnte natürlich irgendwie zum Nachteil für die Männerwelt
ausfallen, tja und damit ist diese schöne Überlegung bestimmt
sofort vom Tisch!
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